Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Langenfort / Fuhlsbüttler Straße Fahrtrichtung Alte Wöhr
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.13
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g. BereichdieNachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Straße Langenfort / Fuhlsbüttler Straße durchVZ 237 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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