Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Langenfort / Fuhlsbüttler Straße Fahrtrichtung Alte Wöhr
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.13
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Nachträgliche Beschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Straße Langenfort / Fuhlsbüttler Straße durch VZ 237 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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