22-0616

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Kuhmühle 2+6

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die nachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Kuhmühle durch VZ 237 an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan Kuhmühle 2

-          VZ-Plan Kuhmühle 6

                                                                           

Lokalisation Beta

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