22-0616

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Kuhmühle 2+6

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.19

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die nachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Kuhmühle durch VZ 237 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan Kuhmühle 2

- VZ-Plan Kuhmühle 6

Lokalisation Beta
Kuhmühle

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.