22-0591

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Fuhlsbüttler Straße 94 + 108 + Fuhlsbüttler Str. / Dennerstraße + Fuhlsbüttler Str. / Lauensteinstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.12

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g. BereichdieNachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Fuhlsbüttler Straßedurch VZ 237 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan Dennerstraße

- VZ-Plan Lauensteinstraße

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str. Dennerstraße Lauensteinstraße

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.