Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Fuhlsbüttler Straße 94 + 108 + Fuhlsbüttler Str. / Dennerstraße + Fuhlsbüttler Str. / Lauensteinstraße
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.12
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g. BereichdieNachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Fuhlsbüttler Straßedurch VZ 237 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
- Anordnung
- VZ-Plan Dennerstraße
- VZ-Plan Lauensteinstraße
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