22-0591

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Fuhlsbüttler Straße 94 + 108 + Fuhlsbüttler Str. / Dennerstraße + Fuhlsbüttler Str. / Lauensteinstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.12

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g. BereichdieNachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Fuhlsbüttler Straßedurch VZ 237 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan Dennerstraße

- VZ-Plan Lauensteinstraße

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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