Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Fuhlsbüttler Straße 94 + 108 + Fuhlsbüttler Str. / Dennerstraße + Fuhlsbüttler Str. / Lauensteinstraße
Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.12
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Nachträgliche Beschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Fuhlsbüttler Straße durch VZ 237 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
- Anordnung
- VZ-Plan Dennerstraße
- VZ-Plan Lauensteinstraße
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.