22-0590

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.11.2024: Drosselstraße 31

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.01.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.11

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g. BereichdieNachträglicheBeschilderung des bestehenden Radfahrstreifens in der Drosselstraße durch VZ 237 an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan

 

                                                                              

Lokalisation Beta
Drosselstraße

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