22-0203

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.08.2024: Immenhof 32-34

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.09.2024
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Umsetzen des VZ 315-67 nach links von Nr. 32 nach Nr. 34 an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben..

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan