Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.08.2024: Immenhof 32-34
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Umsetzen des VZ 315-67 nach links von Nr. 32 nach Nr. 34 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben..
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz