Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.08.2024: Immenhof 32-34
Letzte Beratung: 30.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Umsetzen des VZ 315-67 nach links von Nr. 32 nach Nr. 34 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben..
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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