22-0203

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.08.2024: Immenhof 32-34

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 30.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Umsetzen des VZ 315-67 nach links von Nr. 32 nach Nr. 34 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben..

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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