21-4596

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.06.2023 Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen Armgartstraße 2

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.08.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

Anordnung

VZ-Plan