21-3624

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.06.2022 Aufbau eines VZ 206 inkl. Haltelinie Am Hasenberge / Fuhlsbütteler Damm

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.08.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den

Aufbau eines VZ 206 inkl. Haltelinie an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge