Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 27.06.2022 Aufbau eines VZ 206 inkl. Haltelinie Am Hasenberge / Fuhlsbütteler Damm
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den
Aufbau eines VZ 206 inkl. Haltelinie an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Schreiben der Polizei
Karte