22-2744

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.10.2026: Krausestraße 31

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung des VZ 237 an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

Anordnung

Anordnung, Bild

Lokalisation Beta
Krausestraße

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Themen Beta

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