Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.07.2023 Verdeutlichung der Einbahnstraßenregelung Pfauenweg ggü. 5a, Aufstellort Gebäuderückseite Wachtelstraße 53b
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Verdeutlichung der Einbahnstraßenregelung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz