21-4630

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.07.2023 Verdeutlichung der Einbahnstraßenregelung Pfauenweg ggü. 5a, Aufstellort Gebäuderückseite Wachtelstraße 53b

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.08.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Verdeutlichung der Einbahnstraßenregelung an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

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