Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.07.2023 Neubeschilderung Einmündungsbereiche Verlauf Fahrradstraße Uferstraße / Von-Essen-Str / Lortzingstraße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Neubeschilderung der Einmündungsbereiche zur Bevorrechtigung des Verlaufs der Fahrradstraße an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz