21-4635

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.07.2023 Neubeschilderung Einmündungsbereiche Verlauf Fahrradstraße Uferstraße / Von-Essen-Str / Lortzingstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.08.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die

Neubeschilderung der Einmündungsbereiche zur Bevorrechtigung des Verlaufs der Fahrradstraße an

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

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