Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.04.2023 Entfernung eines VZ 626-10 Winterhuder Weg 37
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Entfernung eines VZ 626-10 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz