22-1841

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.01.2026 Südring 38

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 23.02.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine streckenbezogeneGeschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

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Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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