Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.01.2026 Südring 38
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine streckenbezogeneGeschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg