Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.01.2026 Südring 38
Letzte Beratung: 23.02.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich eine streckenbezogeneGeschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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