21-5101

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 26.01.2024: Überseering 5

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 04.03.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.2.2

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen entsprechend OVG Hamburg mit Urteil 3 Bf. 68/22 vom 13.12.2023.an.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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Anhänge

-          Anordnung

-          Skizze

      

Lokalisation Beta

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