22-1699

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.11.2025: Heitmannstraße 9-7

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 15.12.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.2.10

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Anbringung zusätzlicher Markierungen zum Durchsetzen/Verdeutlichen des Halteverbots an der LZA Heitmannstraße 7 an

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Heitmannstraße

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