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Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2023 (Ergänzung der Anordnung 023/8V/ 798915 /2022) Änderung der Beschilderung einer Tempo 30 Strecke Martinistraße ggü. Löwenstr. u. ggü. Julius-Reincke-Stieg

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
27.03.2023
20.02.2023
Ö 6.4.6
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung der Beschilderung einer Tempo 30 Strecke an (Ergänzung der Anordnung 023/8V/ 798915 /2022n.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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