Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 25.01.2023 (Ergänzung der Anordnung 023/8V/ 798915 /2022) Änderung der Beschilderung einer Tempo 30 Strecke Martinistraße ggü. Löwenstr. u. ggü. Julius-Reincke-Stieg
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung der Beschilderung einer Tempo 30 Strecke an (Ergänzung der Anordnung 023/8V/ 798915 /2022n.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz