Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.09.2025: Weberstraße 45, Wendehammer
Letzte Beratung: 13.10.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.6
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Anbringen und Aufstellen zweier zusätzlicher VZ 283-30an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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