22-1501

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.09.2025 Eulenkamp in Höhe des Gebäudes Sportpark Dulsberg - Alter Teichweg 220

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta

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