22-1501

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.09.2025 Eulenkamp in Höhe des Gebäudes Sportpark Dulsberg - Alter Teichweg 220

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 24.11.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen

an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- Skizze

Lokalisation Beta
Eulenkamp Sportpark Dulsberg Alter Teichweg

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Themen Beta

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