Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.06.2022 Einrichtung einer Tempo 30 Strecke vor einer Schule sowie übergangslose Anbindung an eine bestehende Tempo 30 Strecke vor einem Krankenhaus Tangstedter Landstraße 300 und 400
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich die
Einrichtung einer Tempo 30 Strecke vor einer Schule sowie übergangslose
Anbindung an eine bestehende Tempo 30 Strecke vor einem Krankenhaus an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Schreiben der Polizei
Karte