22-0336

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.01.2024: Südring / Borgweg 30

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 11.11.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Dr. Udo Franz

(stv. Bezirksamtsleiter)

 

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Anhänge

 

Anordnung, Skizze                       

Lokalisation Beta

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