Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.01.2024: Südring / Borgweg 30
Letzte Beratung: 11.11.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Udo Franz
(stv. Bezirksamtsleiter)
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