Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 24.01.2024: Sierichstraße 78
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassung der Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen entsprechend OVG Hamburg mit Urteil 3 Bf. 68/22 vom 13.12.2023 an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz