Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.05.2025: Duisburger Straße 21-27
Letzte Beratung: 30.06.2025 Regionalausschuss Langenhorn-Fuhlsbüttel-Ohlsdorf-Alsterdorf-Groß Borstel Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich das Aufbringen einer Mittelmarkierung im Kurvenbereich an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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