21-4603

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.02.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude hier: Alter Güterbahnhof 5b, Beschilderung von Parkständen

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.09.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die

Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener

Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          VZ-Plan

-          Anordnung