Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.02.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude hier: Alter Güterbahnhof 5b, Beschilderung von Parkständen
Letzte Beratung: 04.09.2023 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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