Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 23.02.2023 für den Regionalbereich Eppendorf-Winterhude hier: Alter Güterbahnhof 5b, Beschilderung von Parkständen
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die
Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener
Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz