21-5002

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.12.2023: Hamburger Straße / Adolph-Schönfelder-Straße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.01.2024
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung des VZ 138 + VZ 1000-30 an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung 

-          VZ Plan