Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.12.2023: Hamburger Straße / Adolph-Schönfelder-Straße
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung des VZ 138 + VZ 1000-30 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz