22-0200

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.08.2024: Heidhörn 2

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 30.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1

Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Aufstellen eines VZ 315-56 StVO mit VZ-Träger direkt anschließend an die erste Baumscheibe an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben..

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan

                                                 

Lokalisation Beta

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