Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.08.2024: Heidhörn 2
Letzte Beratung: 30.09.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Aufstellen eines VZ 315-56 StVO mit VZ-Träger direkt anschließend an die erste Baumscheibe an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben..
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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