Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.05.2026: Dithmarscher Straße, von der Stormarner Straße bis zur Straßburger Straße
Letzte Beratung: 01.06.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.14
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieBeschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr (Nachtzeit)an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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