Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.04.2026: Nordschleswiger Straße zwischen Alter Teichweg und Augustenburger Ufer
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschränkung der zulässigenHöchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr (Nacht-zeit)an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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