22-0971

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.04.2025: Fuhlsbüttler Straße 114

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieBeschilderung vonParkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Fuhlsbüttler Str.

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