Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.04.2025: Fuhlsbüttler Straße 109
Letzte Beratung: 12.05.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich dieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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