21-4376

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 22.03.2023 Änderung der Gültigkeit der dortigen Lieferzone von bisher "Mo - Fr, 8 - 12 h" auf "Mo - Fr, 8 - 18 h" Birkenau 1

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.04.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Änderung der Gültigkeit der dortigen Lieferzone von bisher „Mo – Fr, 8 – 12 h“ auf „Mo – Fr, 8 – 18 h“ an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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