Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.11.2025 Holsteinischer Kamp 82-88
Letzte Beratung: 15.12.2025 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.2.4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Wegordnung des zeitlich eingeschränkten Haltverbotsan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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