21-4932

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.11.2023: Schrammsweg 4

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
11.12.2023
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

-          Anordnung

-          VZ-Plan