Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.11.2023: Schrammsweg 4
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Beschilderung von Parkplätzen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz