Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.04.2026: Wiesendamm 101 bis Wiesendamm/ Saarlandstraße, beidseitig
Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.3
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung einer -Tempo 30-Strecke an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.