Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.04.2026: Wiesendamm 101 bis Wiesendamm/ Saarlandstraße, beidseitig
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Einrichtung einer -Tempo 30-Strecke an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg