Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 21.04.2025 Südring zwischen Borgweg und Wiesenstieg beidseitig
Letzte Beratung: 19.01.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.4.1
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassungen
ruhender Verkehr an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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