Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.11.2025: Elligersweg 7-9
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Verlängerung des VZ 295 (Fahrstreifenbegrenzung / Fahrbahnbegrenzung) um ca. 5m an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
- Anordnung und VZ-Plan
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