Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.04.2026: Lübecker Straße 15
Letzte Beratung: 04.05.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich dieWegordnung VZ 314 mit Zusatzzeichen nur Krankentransporte und Taxen an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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