22-2142

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.04.2026: Lübecker Straße 15

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 04.05.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.3

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich dieWegordnung VZ 314 mit Zusatzzeichen nur Krankentransporte und Taxen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

Anordnung, VZ-Plan

Lokalisation Beta
Lübecker Str.

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