Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.03.2026: Uhlenhorster Weg
Letzte Beratung: 04.05.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.4
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich dieNeuordnung Beschilderung für Bewohnerparkgebiet N111 an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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