Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 20.03.2026: Am Feenteich
Letzte Beratung: 04.05.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.5
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich die
Neuordnung der Beschilderung für Bewohnerparkgebiet N 110 „Feenteich“an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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