Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.11.2025: Bachstraße 109-119
Letzte Beratung: 16.03.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.1
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g.BereichdasEinrichten eines absoluten Haltverbotsan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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