22-1916

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.11.2025: Bachstraße 109-119

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOr den o.g.BereichdasEinrichten eines absoluten Haltverbotsan.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

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