Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 19.01.2024: Habichtstraße/Lämmersieth - Montieren von VZ
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich das Montieren von VZ gemäß Lageplan an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz