Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.05.2026: Alfred-Johann-Levy-Straße 2
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g.Bereich die Anbringung zweier Zusatzzeichen unter den Verkehrszeichen 283ZZ 1042-34; montags 6-14 han.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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