21-5373

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.04.2024 Mühlenkamp 43 - Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
09.09.2024
Ö 8.1.2
06.05.2024
Ö 6.2.2
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge