Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.04.2024 Mühlenkamp 43 - Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
Letzte Beratung: 09.09.2024 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 8.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
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