Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 18.04.2024 Mühlenkamp 43 - Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h an.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz