22-1827

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.12.2025: Wohldorfer Str. 21a

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g.Bereich

die Beschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen sowie aufbringen von Parkstandsmarkierungen mit Piktogramm gemäß Skizze an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- Antrag

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

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