21-3639

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.05.2022 Abbau VZ 241 (rechtsseitig) sowie Anbau VZ 240 mit linksseitiger Anbringung Geh-/Radweg Krohnstiegtunnel Ostseite

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.08.2022
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den

Abbau VZ 241 (rechtsseitig) sowie Anbau VZ 240 mit linksseitiger Anbringung an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge