Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.05.2022 Abbau VZ 241 (rechtsseitig) sowie Anbau VZ 240 mit linksseitiger Anbringung Geh-/Radweg Krohnstiegtunnel Ostseite
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o. g. Bereich den
Abbau VZ 241 (rechtsseitig) sowie Anbau VZ 240 mit linksseitiger Anbringung an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Schreiben der Polizei
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