21-5362

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 17.04.2024: Heidhörn 11

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.05.2024
Ö 7.1.1
Sachverhalt

 

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Anpassung einer vorhandenen Parkstandsmarkierung an personenbezogenem Parkstand an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

 

-          Anordnung

-          VZ-Plan