22-1402

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.09.2025: Genslerstraße / Fuhlsbüttler Straße 167

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich dieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Dr. Bettina Schomburg

Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta
Genslerstraße Fuhlsbüttler Str.

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