Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.04.2024: Grögersweg / Alte Wöhr
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Freigabe des Geradeausfahrens für den Radverkehr an.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz