21-5361

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.04.2024: Grögersweg / Alte Wöhr

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 13.05.2024 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.2

Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO r den o.g. Bereich die Freigabe des Geradeausfahrens für den Radverkehr an.

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Michael Werner-Boelz

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

- Anordnung

- VZ-Plan

Lokalisation Beta

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