Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.02.2026: Beimoorstraße 1 + 2-4
Letzte Beratung: 16.03.2026 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.1.7
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVOfür den o.g.Bereich dieBeschilderung von Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFzan Ladesäulenan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o.g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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