21-4261

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 16.02.2023 Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen (AC) Fuhlsbüttler Straße gegenüber 266

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.03.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die  Beschilderung von 4 Parkständen zur Bevorrechtigung elektrisch betriebener Fahrzeuge (eFz) an Ladesäulen(AC) an.

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

Anhänge

Anordnung

Skizze