Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.12.2022 Entfernung der Beschilderung für ein Halteverbot mit zeitl. Beschränkung Von-Essen-Straße 58
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich Entfernung der Beschilderung für ein Halteverbot mit zeitl. Beschränkung an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz