Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.12.2022 Entfernung der Beschilderung für ein Halteverbot mit zeitl. Beschränkung Von-Essen-Straße 58
Letzte Beratung: 16.01.2023 Regionalausschuss Barmbek-Uhlenhorst-Hohenfelde-Dulsberg Ö 7.6
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich Entfernung der Beschilderung für ein Halteverbot mit zeitl. Beschränkung an
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Michael Werner-Boelz
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.