21-4053

Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 15.12.2022 Entfernung der Beschilderung für ein Halteverbot mit zeitl. Beschränkung Von-Essen-Straße 58

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
16.01.2023
Sachverhalt

Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich Entfernung der Beschilderung für ein Halteverbot mit zeitl. Beschränkung an

 

In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Michael Werner-Boelz

 

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