Straßenverkehrsbehördliche Anordnung vom 14.04.2026: Goldbekufer zwischen Goldbekplatz und Forsmannstraße
Letzte Beratung: 18.05.2026 Regionalausschuss Eppendorf-Winterhude Ö 6.1.2
Die Straßenverkehrsbehörde ordnet gemäß § 45 StVO für den o.g. Bereich die Anpassung der Beschilderung zurDurchführung des Wochenmarktesan.
In der Anlage beigefügt übermittelt das Bezirksamt das o. g. Schreiben.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
Dr. Bettina Schomburg
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